Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Lieferungen und / oder Leistungen der RK-Automation, Rolf Karnatz e.K. | Stand vom 1.09.2017
Allgemeines
Für die Inanspruchnahme von Lieferungen und / oder Leistungen der RK-Automation, Rolf Karnatz e.K., im Folgenden auch
RK-Automation genannt, gelten verbindlich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB des Auftraggebers sowie abweichende oder ergänzende Bedingungen unserer Käufer, sind soweit wir sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, für uns nicht verbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
Angebote
Bei unseren Angeboten handelt es sich um freibleibende Angebote bis zur Auftragsbestätigung. Die Angebotsfristen werden im Angebot erklärt.
- Festpreisänderungen
Falls eine Festpreisvereinbarung besteht, gilt diese nicht: - bei Änderungen, die erst nach Festsetzung des Preises vorgenommen werden.
- bei zusätzlich anfallenden Projektvorbereitungen, die bei Festsetzung des Preises nicht absehbar waren.
- bei Abweichung von den zur Verfügung gestellten Unterlagen, Angaben und Zeichnungenn
- bei bauseits bedingten Erschwernissen der Inbetriebnahme, z.B. Fehler in zur Verfügung gestellten Schaltplanunterlagen.
- bei Verzögerungen durch verspätete Material und Hilfsmaterialbereitstellungen.
Zuschläge und Wartezeiten:
In den Festpreisen, bzw. Stundensätzen sind nicht enthalten:
Zuschläge für Überstunden, Nachtzuschläge, Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeiten;
Bei Beginn der Arbeiten müssen die erforderlichen Lieferteile an Ort und Stelle sein, alle Vorarbeiten müssen abgeschlossen sein, so dass mit den Arbeiten sofort und ohne Verzögerungen nach Eintreffen der Techniker begonnen werden kann. Treten bei den Arbeiten ohne unser Verschulden Umstände ein, die ein zügiges Vorankommen verhindern, so hat der Auftraggeber alle Kosten für Wartezeiten und eventuell erforderlich werdende Reisekosten der Techniker zu tragen.
Preise
Die in unseren Angeboten genannten Preise verstehen sich ab Werk, ohne Fracht und Verpackung. Bei Abrechnungen nach Aufwand auf Nachweis ist unsere aktuelle Preisliste gültig.
Garantieansprüche
Sofern es zu Garantieansprüchen kommt, welches Geräte betrifft, die in einer Anlage in Kombination arbeiten, ist der Aufwand der An- und Abfahrt sowie die Demontage/Montage der Geräte kostenpflichtig. Jeweils die Gerätereparatur ist in der Garantie abgegolten. Der Ein- und Ausbau der Geräte kann alternativ durch den Auftraggeber nach Zustimmung durch RK-Automation durchgeführt werden.
Technologische Systemgrenzen
Um technologische Systemgrenzen im Bereich der Kommunikation und Rechnerperformance sowie der Speichergrößen einschätzen zu können, sind detaillierte Informationen über die Funktionsweise der Software in Hinblick auf Umfang und Performance nötig. Sind diese Informationen nicht verfügbar, so werden die Kosten für nötige Erweiterungen in Software und Hardware nach Aufwand abgerechnet. Bei dem Einsatz von Antriebssystemen wird die Leistung so dimensioniert, dass eine optimale Bewegung in Bezug auf Gewicht/Masse erzielt wird. Falls die dynamischen Werte im Besonderen bei bestehenden Mechaniken nicht eingeschätzt werden können, oder der Aufwand für Analysen zu hoch ist, übernimmt RK-Automation keine Haftung für Folgekosten. Die Dimensionierung wird vor dem Umbau besprochen und soweit wie möglich getestet.
Verhinderte Umsetzbarkeit, Mehraufwand bei technischen Einschränkungen
Wenn die geforderten Funktionalitäten in Hard- und Software nicht realisiert werden können aufgrund von technischen Details, die bei der Angebotserstellung nicht bekannt waren, so übernimmt RK-Automation keine Haftung für Ausfälle aller Art. Dies bezieht sich auf fehlerhafte Beschreibungen und Missverständnisse bei der Formulierung der funktionalen Leistungsbeschreibungen. Sowie auf technische Fehler der Zulieferer. Um das Risiko des Kunden zu mindern, kann eine kostenpflichtige Machbarkeitsstudie erstellt werden. Zusätzliche entstehende Kosten, die wegen Änderungen entstehen, werden nach Aufwand auf Nachweis in Rechnung gestellt.
Auftragserteilung
Aufträge bitten wir schriftlich zu erteilen - als Brief, Fax oder per E-Mail an:
RK-Automation, Rolf Karnatz e.K.
Holsteinstraße 7
D-23812 Wahlstedt
Fax: +49 (0)4554 9999 701
E-Mail: info@rk-automation.de
Auftragsbestätigung
Als Annahme Ihres eingegangenen Auftrags erhalten Sie von uns eine schriftliche Auftragsbestätigung.
Erfüllungsort,
Erfüllungsort nach Vereinbarung
Lieferfristen
Die Lieferung erfolgt nach Vereinbarung bzw. gemäß Auftragsbestätigung. Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferungen bestehen nicht. Aufgrund der Auswirkungen des Covid-19 Virus kann es zu temporären Lieferschwierigkeiten und
Schwierigkeiten im Rahmen der Leistungserbringung bei uns und/oder unseren
Zulieferern/Sub-Unternehmen kommen. Obwohl wir bestrebt sind, dem mit allen Mitteln entgegen zu wirken,
können wir Ihnen den Liefer-/Leistungstermin leider nur unverbindlich bestätigen. Die Lieferung/Leistung zu
diesem Termin steht unter dem Vorbehalt der ungestörten Zulieferung, Produktion und Logistik und kann sich
noch verschieben. Ebenfalls müssen wir uns Teillieferungen bzw. Teilleistungen vorbehalten.
Rechnungsstellung
Die Abrechnung erfolgt nach Lieferung bzw. in gesondert vereinbarten Teilbeträgen. Aufwandstätigkeiten werden auf Basis von Stundennachweisen gemäß den vereinbarten Konditionen abgerechnet. Nach den jeweiligen Tätigkeiten
können Teilabrechnungen gestellt werden.
Zahlung
Zahlungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten, oder nach Vereinbarung. Die RK-Automation nutzt die Dienstleistungen einer zentralen Verrechnungsstelle mit hoch professionellem Rechnungsmanagement. Die Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung an die abcfinance GmbH zu leisten.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der RK-Automation.
Änderungen von Mengen und Sondervereinbarungen
Änderungen von Mengen sowie Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Eigentums- und Urheberrechte
An Kostenvoranschlägen, Technologieschemata, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums- und
urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden und sind uns, wenn der Auftrag uns nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
Gewährleistung
Eine gesetzliche Gewährleistung seitens der RK-Automation gilt nur für die im Rahmen des jeweiligen Auftrages erstellten Funktionen. Ist der Gegenstand des Auftrages die Herstellung einer Software, gilt die Gewährleistung nur für die bei Auftragserfüllung gelieferte Ursprungsversion der Prototypen.
Patentrechte
Für die von der RK-Automation im Rahmen eines Auftrags gemäß Vorgaben des Auftraggebers erstellten Funktionen obliegt die Gewähr hinsichtlich des Schutzes eventuell bereits existierender Patente oder Lizenzrechte anderer Hersteller nicht der RK-Automation. Für den Schutz der Patente Anderer wird somit seitens der RK-Automation keine Verantwortung übernommen.
Lizenzrechte
Die Lizenzrechte an Software für elektronische Datenverarbeitungseinrichtungen, die durch RK-Automation erstellt/entwickelt wurden bleiben nach geltendem Recht Eigentum der RK-Automation. Die Übertragung der Lizenzrechte in diesem Sinne muss schriftlich erfolgen. Die übertragenen Lizenzrechte erlauben die Nutzung der Software auf dem im Übertragungsformular genannten System. Nutzungen der Software auf weiteren nicht genannten Systemen sind nicht erlaubt. Computerprogramme sind nach §§ 69a ff UrhG geschützt. Das unlizenzierte Kopieren von Quellen der RK-Automation ist nicht gestattet. Das Urheberrecht „Stand 01.09.2017“ ist bindend.
Abwerbeverbot
Jede Partei, d.h. der Auftraggeber sowie die RK-Automation, verpflichtet sich für die Laufzeit der Zusammenarbeit das zur Erfüllung der Projektarbeiten eingesetzte Personal der anderen Partei weder selbst noch durch ein mit ihr verbundenes Unternehmen iSd. §§ 15 ff. AktG deutschlandweit aktiv abzuwerben, um dieses im Rahmen von festen Arbeitsverhältnissen oder auf freiberuflicher Basis zu beschäftigen. Für jeden nachgewiesenen Fall der Zuwiderhandlung ist eine Karenzentschädigung von 50.000,00 € zu zahlen. Auch nach Beendigung der Zusammenarbeit bleibt das Abwerbeverbot für einen Zeitraum von 12 Monaten wirksam.
Sonstiges
Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden bzw. eine Lücke enthalten, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der AGB im Ganzen nicht. Anstelle der unwirksamen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Fall einer Lücke.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Bad Segeberg. Diese AGB unterliegen deutschem Recht.